Fahrschule Becker

Spezielle Dienstleistungen

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit- Sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Haben sie Beschäftigte, sind sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) dazu verpflichtet, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen. Rechtlich geregelt ist nicht nur, wer eine Fachkraft für Arbeitssicherheit braucht, sondern auch, welche Qualifikationen diese benötigt und welche Aufgaben sie hat. Zudem gibt es konkrete Vorgaben für die Berechnung der Einsatzzeiten der Sicherheitsfachkraft (SiFa bzw. FaSi) und des Betriebsarztes auf Basis des WZ-Kodes / Wirtschaftszweig-Kodes der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Jedes Unternehmen ist für die eigene Arbeitssicherheit und die Unfallverhütung verantwortlich. Es ist also kaum verwunderlich, dass sich viele Betriebe Beratung zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit von externen Experten einholen. Dadurch wird Rechtssicherheit geschaffen, während der Unternehmer die Einhaltung zahlreicher Vorschriften nicht in Eigenregie durchführen muss.

Die Fachkräfte der Fahrschule Becker GmbH beraten und unterstützen Sie in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, sicherheitstechnische Betreuung und vieles mehr.

Bei Fragen würden wir uns sehr über eine Nachricht freuen.

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