Fahrschule Becker

Herzlich willkommen

Fachkräftezuwanderung

Sie sind Berufskraftfahrer aus dem Ausland und wollten helfen den Fahrermangel in Deutschland entgegen zu wirken?

Sie haben die Möglichkeit bei Nachweis eines Arbeitsplatzes in Deutschland über ein beschleunigtes Verfahren nach Deutschland einzureisen.

Die folgende Regelung beschreibt den Weg für ausländische Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, um in Deutschland legal als LKW- oder Busfahrer zu arbeiten.

Wichtige Punkte zusammengefasst:

  • Für die Tätigkeit benötigen Sie:
    • einen passenden Führerschein der Klassen C/CE oder D/DE
    • die EU-Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer
  • Bürger aus EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz können direkt arbeiten, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Personen aus Drittstaaten benötigen:
    • einen Aufenthaltstitel nach § 19c Abs. 1 AufenthG
    • die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
LKW-2025

Wenn die Qualifikation noch fehlt:

  • Die Einreise zur Qualifizierung ist möglich.
  • Während der Ausbildung können Sie bereits bei einem Unternehmen angestellt sein.
  • Innerhalb von 15 Monaten müssen:
    • die deutsche Fahrerlaubnis
    • und die Grundqualifikation erworben werden.

 

Besonders wichtig:

  • Der Arbeitsvertrag muss die Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen ausdrücklich enthalten.
  • Ohne deutsche Fahrerlaubnis und Grundqualifikation dürfen Sie noch nicht als vollwertiger Berufskraftfahrer eingesetzt werden.

 

Führerschein-Umschreibung:

  • Nach Anmeldung des Wohnsitzes muss der ausländische Führerschein innerhalb von 6 Monaten umgeschrieben werden.
  • Je nach Herkunftsland sind theoretische und praktische Prüfungen erforderlich.

 

Für Personen ab 45 Jahren:

  • Mindestbruttojahresgehalt 2026:
    • 55.770 € brutto
    • oder Nachweis ausreichender Altersvorsorge

 

Langfristige Perspektive:

  • Der Aufenthaltstitel kann verlängert werden, solange das Arbeitsverhältnis besteht.
  • Nach 5 Jahren ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis möglich.

 

Die rechtlichen Grundlagen sind:

  • § 19c AufenthG
  • § 24a Beschäftigungsverordnung (BeschV)

 

Weitere Informationen finden Sie bei:
Make it in Germany oder bei der Bundesagentur für Arbeit