Fahrschule Becker

Die Fahrerlaubnisklassen

Führerscheinklassen

Unsere Fahrschule bietet die Führerscheinausbildung in allen Fahrerlaubnisklassen an. Um den größtmöglichen Erfolg bei der Ausbildung zu erzielen setzen wir qualifiziertes Personal ein und achten auf die regelmäßige Fortbildung unserer Mitarbeiter. In der theoretischen Ausbildung setzen wir großen Wert auf einen abwechslungsreichen Unterricht, dies erreichen wir durch die richtige Balance zwischen klassischen Medien und Methoden. Die praktische Ausbildung findet auf modernen Fahrzeugen mit neuester Technik statt. Sauberkeit und Funktionalität sind weitere Grundpfeiler unserer Strategie.

Hier finden Sie Informationen (als Kurzfassung) über die unterschiedlichen Führerscheinklassen

  • Autoführerschein Klasse B und BF 17
  • Anhängerführerschein Klasse BE und B 96
  • Zweiradführerscheine Klasse AM, A1, A2, A und Mofa
  • Lkw – Führerschein Klasse C1, C1E, C, und CE
  • Bus – Führerschein Klasse D1, D1E, D und DE
  • Traktorführerschein Klasse L und T
  • Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiten Fahren (BF 17)
  • Zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges 3,5t
  • Maximal 8 Sitzplätze, plus Fahrersitz
  • Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg sind immer erlaubt. Über 750 kg nur, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination unter 3,5t bleibt.
  • Einschluss der Führerscheinklassen AM und L
Theorieausbildung Anzahl
Ersterteilung Doppelstunde Grundstoff 12
Erweiterung Doppelstunde Grundstoff, beim Vorbesitz einer Fahrerlaubnis 6
Zusatzstoff Doppelstunde 2
Praxisausbildung 
Schulung auf Bundes- oder Landstraße 5
Schulung auf Autobahnen 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
Die Anzahl der erforderlichen Stadtfahrten richtet sich nach den individuellen Leistungen der/des Schülerin/Schülers.
Der Führerschein Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 berechtigt zum Führen der gleichen Fahrzeuge wie der „normalen“ Führerschein Klasse „B“. Ab April 2021 besteht die Möglichkeit eine besondere Pkw Führerscheinausbildung zu durchlaufen. Die Ausbildung schließt wie die konventionelle Ausbildung mit einer praktischen Prüfung ab, allerdings auf einem Pkw mit einem automatisierten Getriebe. Die Ausbildung unterscheidet sich jedoch etwas von der bisherigen, aber auch noch möglichen Ausbildungsvariante ohne diese Schlüsselzahl. Die wesentlichen Unterschiede sind:
  • Mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug innerhalb der gesamten Ausbildung
  • Mindestens eine 15 minütige, erfolgreiche Testfahrt mit dem Fahrlehrer
Weitere wichtige Punkte wären:
  • Im Führerschein wird die Schlüsselzahl 197 eingetragen, diese berechtigt zum Führen von Schaltfahrzeugen – auch im Ausland
  • Wenn später der Führerschein erweitert werden soll, z.B. Lkw- oder Busführerschein und diese Ausbildung wird nicht auf einem Schaltfahrzeug durchgeführt, wird diese neue Klasse mit Automatikeinschränkung ausgestellt.
Unser Büro steht Ihnen unter 06441-2093914 gerne zur Verfügung.

Führerschein Klasse BE

Mindestalter: 18 bzw. 17 bei BF 17
Ausbildung*: Nur eine praktische Ausbildung erforderlich
Prüfung: Praktische Prüfung
Anhänger: Bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse
*
Schulung auf Bundes- oder Landstraße 3
Schulung auf Autobahnen 1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1
Die Anzahl der erforderlichen Stadtfahrten richtet sich nach den individuellen Leistungen der/des Schülerin/Schülers.

Fahrerschulung B 96

Mindestalter: 18 bzw. 17 bei BF 17
Ausbildung**: Fahrerschulung eintägig mit theoretischen und praktischen Inhalten
Prüfung: Keine
Anhänger: Zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination bis 4,25t (bei Kl. B nur bis 3,5t zGM)
** Ablauf:  Nach der Begrüßung erfolgt ein theoretischer Unterricht in angenehmer Atmosphäre von 2,5 Stunden. Wir vermitteln hier wichtige Kenntnisse zum sicheren und umweltbewussten Fahren mit einem Anhänger. Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen zum Thema. Danach geht es zu praktischen Übungen auf unserem Übungsgelände. Für weitere 3,5 Stunden stehen praktische Übungen wie Ladungssicherung,  An- und Abkuppeln eines Anhängers und Durchführung von Sicherheitsübungen an. Die letzte Stunde findet im öffentlichen Straßenverkehr statt. Hier bekommt jeder die Gelegenheit das Fahrzeug für 1 Stunde zu steuern. Dabei spielt das Beschleunigen, Verzögern, der Spurwechsel und das Ausweichen eine große Rolle. Wir freuen uns, wenn Ihnen unsere Anhängerausbildung gefallen hat

Führerschein Klasse AM

Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: In Theorie und Praxis erforderlich
Prüfung: Theorie und Praxis
Das darf ich fahren: Zweirädrige Kleinkrafträder mit: –          bbh max. 45 km/h –          Hubraum max. 50 cm³ –          Leistung max. 4 KW bei Elektromotor Dreirädrige Kleinkrafträder mit: –          bbh max. 45 km/h –          Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren –          Leistung max. 4 KW bei Diesel-/ Elektromotor Vierrädrige Leicht-Kfz mit: –          bbh max. 45 km/h –          Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren –          Leistung max. 4 KW bei Diesel-/ Elektromotor –          Leermasse max. 350 kg

Prüfbescheinigung Mofa

Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildung: In Theorie und Praxis erforderlich
Prüfung: Nur Theorie
Das darf ich fahren: Zweirädrige Kleinkrafträder (Mofa´s) –          bbh max. 25 km/h –          keine Mitfahrer
Die Anzahl der erforderlichen Stadtfahrten richtet sich nach den individuellen Leistungen der/des Schülerin/Schülers.

Zweiradführerscheine Klasse A 1

Mindestalter:16 Jahre
Ausbildung:5 x Landstraße
4 x Autobahn
3 x Nachtfahrt
Prüfung:Theorie und Paxis
Einschluss von Klasse:AM
Was darf ich fahren?Krafträder mit:
Hubraum max.125 cm³
Leistung max. 11 KW
Leistungsgew. Max. 0,1 KW/kg

 

Zweiradführerscheine Klasse A 2

Mindestalter:18 Jahre
Ausbildung:5 x Landstraße
4 x Autobahn
3 x NachtfahrtBei einer „Aufstiegsprüfung“ nach zweijahrigem Vorbesitz ist nur eine praktische Prüfung erforderlich – keine vorgeschriebene Ausbildung!
Prüfung:Theorie und Praxis, Ausnahme bei Aufstiegsprüfungen
Einschluss von Klasse:AM und A1
Was darf ich fahren?Krafträder mit:
Leistung max. 35 KW
Leistungsgew. 0,2 KW/kg

Zweiradführerscheine Klasse A

Mindestalter:20 Jahre bei Aufstieg von A2
21 Jahre für Trikes
24 Jahre beim Direkterwerb
Ausbildung:5 x Landstraße
4 x Autobahn
3 x NachtfahrtBei einer „Aufstiegsprüfung“ nach zweijahrigem Vorbesitz ist nur eine praktische Prüfung erforderlich – keine vorgeschriebene Ausbildung!
Prüfung:Theorie und Praxis, Ausnahme bei Aufstiegsprüfungen
Einschluss von Klasse:AM,  A1 und A2
Was darf ich fahren?Krafträder mit:
Leistung über 35 KW
Leistungsgew. Über 0,2 KW/kg

Die Anzahl der erforderlichen Stadtfahrten richtet sich nach den individuellen Leistungen der/des Schülerin/Schülers.

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B erforderlich
  • Fahrzeuge über 3,5t zGM bis 7,5t zGM, maximal 8 Personen außer dem Fahrer, Anhänger max. 750 kg zGM
  • Zur uneingeschränkten gewerblichen Nutzung ist unter Umständen noch eine Grundqualifikation mit abschließender IHK Prüfung zu absolvieren.
Führerscheinklasse C1 Vorbesitz Klasse B
Theorie
Erweiterung Doppelstunde (je 90min.) 6
Zusatzstoff Doppelstunde (je 90min.) 6
Praxis
Schulung auf Bundes- oder Landstraße 3
Schulung auf Autobahnen 1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1
Die Anzahl der erforderlichen Stadtfahrten richtet sich nach den individuellen Leistungen der/des Schülerin/Schülers.
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse C1 erforderlich
  • Fahrzeuge über 3,5t zGM bis 7,5t zGM, maximal 8 Personen außer dem Fahrer, Anhänger über 750 kg zGM, Fahrzeugkombination max. 12t zGM
  • Zur uneingeschränkten gewerblichen Nutzung ist unter Umständen noch eine Grundqualifikation mit abschließender IHK Prüfung zu absolvieren.
Führerscheinklasse C1E Vorbesitz Klasse C1E Kombinationsausbildung C1 und C1E
Theorie
Erweiterung Doppelstunde (je 90min.) 6 6
Zusatzstoff Doppelstunde (je 90min.) 4 10
Praxis
Schulung auf Bundes- oder Landstraße 3 4
Schulung auf Autobahnen 1 2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1 2
Die Anzahl der erforderlichen Stadtfahrten richtet sich nach den individuellen Leistungen der/des Schülerin/Schülers.
  • Mindestalter 21 Jahre, 18 Jahre im Rahmen einer Berufsausbildung bzw. Grundqualifikation
  • Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B erforderlich
  • Fahrzeuge über 3,5t zGM ohne Beschränkung nach oben, maximal 8 Personen außer dem Fahrer, Anhänger max. 750 kg zGM
  • Zur uneingeschränkten gewerblichen Nutzung ist unter Umständen noch eine Grundqualifikation mit abschließender IHK Prüfung zu absolvieren.
Führerscheinklasse CVorbesitz Klasse B
Theorie 
Erweiterung Doppelstunde (je 90min.)6
Zusatzstoff Doppelstunde (je 90min.)10
Praxis 
Schulung auf Bundes- oder Landstraße5
Schulung auf Autobahnen2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit3

Die Anzahl der erforderlichen Stadtfahrten richtet sich nach den individuellen Leistungen der/des Schülerin/Schülers.

  • Mindestalter 21 Jahre, 18 Jahre im Rahmen einer Berufsausbildung bzw. Grundqualifikation
  • Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B erforderlich
  • Fahrzeuge über 3,5t zGM ohne Beschränkung nach oben, maximal 8 Personen außer dem Fahrer, Anhänger über 750 kg zGM
  • Zur uneingeschränkten gewerblichen Nutzung ist unter Umständen noch eine Grundqualifikation mit abschließender IHK Prüfung zu absolvieren.
Führerscheinklasse CEVorbesitz Klasse CKombinationsausbildung C, CE
Theorie  
Erweiterung Doppelstunde (je 90min.)66
Zusatzstoff Doppelstunde (je 90min.)1014
Praxis  
Schulung auf Bundes- oder Landstraße58
Schulung auf Autobahnen23
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit33

Die Anzahl der erforderlichen Stadtfahrten richtet sich nach den individuellen Leistungen der/des Schülerin/Schülers.

  • Mindestalter 21 Jahre, 18 Jahre im Rahmen einer Berufsausbildung bzw. Grundqualifikation
  • Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B erforderlich
  • Busse für mehr als 8, aber maximal 16 Personen außer dem Fahrer, maximale Länge 8m
  • Zur uneingeschränkten gewerblichen Nutzung ist unter Umständen noch eine Grundqualifikation mit abschließender IHK Prüfung zu absolvieren.
 Führerscheinklasse D1, Anhänger bis 750 kg zGMFührerscheinausbildung Klasse D1E, für Anhänger über 750 kg zGM Vorbesitz Klasse D1
Vorbesitz Klasse C mehr als 2 JahreVorbesitz Klasse C weniger als 2 JahreVorbesitz Klasse B/C1 mehr als 2 JahreVorbesitz Klasse B/C1 weniger als 2 Jahre
Theorie     
Erweiterung Doppelstunde (je 90min.)6666 
Zusatzstoff Doppelstunde (je 90min.)4444 
Praxis     
Grundausbildung6816414
Schulung auf Bundes- oder Landstraße488193
Schulung auf Autobahnen244121
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit24471
  • Mindestalter 24, unter bestimmten Voraussetzungen auch jünger z.B. 18 Jahre bei einer Berufsausbildung
  • Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B erforderlich
  • Busse für mehr als 8 Personen, ohne Beschränkung der Fahrgastplätze, Anhänger bis 750 kg
  • Zur uneingeschränkten gewerblichen Nutzung ist unter Umständen noch eine Grundqualifikation mit abschließender IHK Prüfung zu absolvieren.
Führerscheinklasse D, Anhänger bis 750 kg zGM Führerscheinausbildung Klasse DE, für Anhänger über 750 kg zGM Vorbesitz Klasse D
Vorbesitz Klasse C mehr als 2 Jahre Vorbesitz Klasse C weniger als 2 Jahre Vorbesitz Klasse B/C1 mehr als 2 Jahre Vorbesitz Klasse B/C1 weniger als 2 Jahre
Theorie
Erweiterung Doppelstunde (je 90min.) 6 6 6 6
Zusatzstoff Doppelstunde (je 90min.) 8 8 12 12
Praxis
Grundausbildung 7 14 33 45 4
Schulung auf Bundes- oder Landstraße 8 16 12 22 3
Schulung auf Autobahnen 4 8 8 14 1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 6 5 8 1
 
  • Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • Mindestalter 16 Jahre
  • bbH max. 40 km/h
  • mit Anhänger maximal 25 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler etc. bbH max. 25 km/h – auch mit Anhänger
Theorieausbildung Anzahl
Ersterteilung Doppelstunde Grundstoff 12
Erweiterung Doppelstunde Grundstoff, beim Vorbesitz einer Fahrerlaubnis 6
Zusatzstoff Doppelstunde 2
Die Anzahl der erforderlichen Stadtfahrten richtet sich nach den individuellen Leistungen der/des Schülerin/Schülers.
  • Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • Mindestalter 16 Jahre
  • bbH max. 60 km/h, unter 18 Jahre bbH 40 km/h
  • auch mit Anhänger
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler etc. bbH max. 40 km/h – auch mit Anhänger
TheorieausbildungAnzahl
Ersterteilung Doppelstunde Grundstoff12
Erweiterung Doppelstunde Grundstoff, beim Vorbesitz einer Fahrerlaubnis6
Zusatzstoff Doppelstunde6

Die Anzahl der erforderlichen Stadtfahrten richtet sich nach den individuellen Leistungen der/des Schülerin/Schülers.