Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schreibt die Bestellung und berufliche Befähigung von Gefahrgutbeauftragten für die Beförderung gefährlicher Güter vor.
Von der Gefahrgutbeauftragtenverordnung sind alle Wirtschaftszweige betroffen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen- und Wasserfahrzeugen beteiligt sind. Als Beteiligte kommen u. a. der Absender, der Beförderer, der Verpacker, der Befüller und der Entlader in Betracht. Wer genau Beteiligter ist, richtet sich nach Verantwortlichkeiten der jeweiligen Gefahrgutvorschriften für die einzelnen Verkehrsträger.
Die Einstellung eines Gefahrgutbeauftragten ist häufig mit hohen Kosten verbunden, daher lohnt es sich für die meisten Betriebe auf die Dienstleitungen von externen Sachverständigen zurückzugreifen.
Wir die Fahrschule Becker GmbH unterstützen Sie als externe Gefahrgutbeauftragte rund um den Transport von gefährlichen Gütern bei dem Verkehrsträger Straße (ADR).
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